Nach Ihrer Kontaktaufnahme – idealerweise per E-Mail – kommen Sie zu einem Erstgespräch in die Praxis. In den ersten Sitzungen besprechen wir Ihr Anliegen, Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre Erwartungen. Diese Phase dient auch dazu, gemeinsam zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit stimmig ist und eine psychoanalytisch-psychodynamische Psychotherapie Ihrem Anliegen entspricht. In diesem Rahmen besprechen wir auch das Setting und die Frequenz der Psychotherapie.

Die Kosten für das Erstgespräch sowie für die weiteren Sitzungen (jeweilige Dauer: 45 Minuten) betragen 80 Euro. Bei einem höherfrequenten Setting (zweimal wöchentlich) sind gegebenenfalls auch andere Konditionen möglich.

Eine Kassenrefundierung durch die gesetzlichen österreichischen Krankenkassen ist derzeit nicht möglich. Viele private Zusatzversicherungen übernehmen jedoch (je nach Tarif) einen Großteil oder das gesamte Honorar. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab direkt mit Ihrem Versicherer ab.

Die Therapiesitzungen sollten kontinuierlich und je nach Anliegen und Indikation ein- bis zweimal pro Woche stattfinden, wobei sich ein Rhythmus von zwei Sitzungen pro Woche bewährt hat. Die Dauer der Therapie richtet sich nach den Erfordernissen in Bezug auf Ihr Beschwerdebild.

Zur Absageregelung: Ihr Termin ist speziell für Sie reserviert. Sollten Sie diesen nicht einhalten können, ersuche ich Sie um Absage bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich die Sitzung in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Eine Psychotherapiestunde darf, gleich wie ein Arztbesuch, während der Arbeitszeit stattfinden. Auf Wunsch bekommen Sie von mir eine Zeitbestätigung zur Vorlage.
Denn grundsätzlich besteht gemäß § 8 Abs 3 AngG und § 1154b Abs 5 und 6 ABGB ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Vorliegen einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen sowohl für Angestellte als auch für Arbeitgeber und Lehrlinge. Hierzu zählt auch ein Arztbesuch oder eine Psychotherapie während der Arbeitszeit.

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer strengen beruflichen Verschwiegenheitspflicht (PthG  § 45).